11. November 2020 KADETEC
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Wildunfall – das Wichtigste zusammengefasst

Ein Wildunfall ist keine Seltenheit.

Jährlich werden über 250.000 Wildschäden registriert. In diesem Blog wollen wir dir einige Fragen zum Wildunfall beantworten.

Was ist ein Wildunfall?

Was muss ich tun bei einem Wildunfall?

Wann muss ich den Wildschaden meiner Versicherung melden?

Welche Versicherung übernimmt welchen Schaden?

Was zahlt die Versicherung?

Kann ich meinen Wildunfall abrechnen?

Was ist ein Wildunfall?

Wir Deutschen sind das Land der Versicherer. 2019 wurden 530 Versicherungsunternehmen gezählt.

Die Versicherungsverträge fallen unter Vertragsrecht und müssen deshalb immer einzeln geprüft werden.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V (GDV) stellt den Versicherern eine Musterbedingung der Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingen (AKB) zur Verfügung und wird in diesem Beitrag als Grundlage genommen.

[mvc_flip_box height=“170″ size=“19″ front_bg=“#e5e5e5″ title=“Allgemeine Bedingungen für Kraftfahrzeugversicherung“ desc=“Auszug aus den Musterbedingungen des GDV
AKB 2015 – Stand: 30.06.2020 “ bgcolor=“#e5e5e5″]

A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Haarwild

Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).

[/mvc_flip_box]

Nicht jeder Zusammenstoß mit einem Tier gilt als versicherter Wildunfall.

In der Allgemeinen Bedingung für Kfz-Versicherung wird ausdrücklich der Zusammenstoß mit Haarwild genannt.

Das Haarwild wird im § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz genau definiert:

  • Wiesen
  • Elchwild
  • Rotwild
  • Damwild
  • Sikawild
  • Rehwild
  • Gamswild
  • Steinwild
  • Muffelwild
  • Schwarzwild
  • Feldhase
  • Schneehase
  • Wildkaninchen
  • Murmeltier
  • Wildkatze
  • Luchs
  • Fuchs
  • Steinmarder
  • Baummarder
  • Iltis
  • Hermelin
  • Mauswiesel
  • Dachs
  • Fischotter
  • Seehund

Was muss ich tun bei einem Wildunfall?

Sofortige Maßnahmen:

1. Unfallstelle absichern damit es zu keinem Folgeunfall kommt:

    • Warnblinkanlage einschalten
    • Warndreieck aufstellen
    • Warnweste anziehen.

2. Die Polizei verständigen: 110 wählen

3. Warten bis die Polizei und der Jäger eintreffen

 

Zum Nachweis Beweise sichern:

Die Beweispflicht, dass es sich bei dem Wildunfall um ein Unfall mit einem Haarwild handelt, liegt bei dem Versicherungsnehmer. Deshalb ist bei einem Wildunfall die Beweis- und Spurensicherung wichtig.

Lass Dir von der Polizei oder dem Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, da der Versicherer zum Nachweis die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung verlangen können.

Wurde das Tier verletzt und ist es weggelaufen, ist die Sicherung der Spuren, wie Blutflecken oder Haare an Deinem Auto besonders wichtig, um nachweisen zu können, dass es sich um ein Haarwild gehandelt hat. Mach Fotos von der Unfallstelle.

Wichtig: Wasche das Fahrzeug erst, wenn der Unfall mit der Versicherung geklärt ist. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn der Schaden von einem Gutachter besichtigt werden muss.

Wann muss ich den Wildschaden meiner Versicherung melden?

Die Frist der Meldepflicht ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ich empfehle Dir, den Schaden umgehend bei Deiner Versicherung zu melden. So bist Du auf der sichersten Seite. Reiche zu Deiner Schadenmeldung die Wildunfallbestätigung und Fotos vom Unfallgeschehen ein, damit die Versicherung des Wildunfalls schnell überprüfen kann.

Wann muss ich den Wildschaden meiner Versicherung melden?

Welche Versicherung übernimmt welchen Schaden?

Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die einem Dritten verursacht werden. Im Falle eines Wildunfalles sind es beispielsweise Kosten für Straßenreinigung, Beschädigung der Leitplanke oder auch die Beschädigung eines weiteren Fahrzeugs.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Es gibt die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen decken den Wildunfall ab. Sollte es dazu kommen, dass die Versicherung den Schaden nicht als Wildunfallschaden anerkennt, tritt die Vollkaskoversicherung ein.

Was zahlt die Versicherung?

Der Leistungsumfang ist von Versicherer zu Versicherer und von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Hier gibt es teilweise große Unterschiede.

Deshalb lese Dir den Leistungsumfang Deines Vertrages genau durch, evtl. hast du zusätzlich Versicherungs-Pakete oder Autoschutzbrief abgeschlossen. Diese bieten in der Regel deutlich besseren Leistungsumfang.

  • Reparaturkosten

Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, zahlt die Versicherung  die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Die Durchführung der Reparatur muss in diesem Fall mit einer Rechnung nachgewiesen werden.

  • Abschleppkosten

Ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher, darfst Du damit nicht weiter fahren. Die Versicherung zahlt die Abschleppkosten vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.

  • Sachverständigen-Kosten

Sachverständigen-Kosten werden von der Versicherung nur übernommen, wenn diese den Sachverständigen auch selbst beauftragt hat.

  • Mehrwertsteuer

Zahlt die Versicherung nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Hierfür musst du die Rechnung bei deinem Versicherer einreichen.

  • Wertminderung

nein, leider nicht. In den Standart-Leistungsumfang nicht.

Kann ich meinen Wildunfall abrechnen?

Ja, kannst du. Nach dem ein Sachverständiger die Schadenhöhe festgestellt hat, werden die vollständigen Netto-Reparaturkosten bezahlt. Allerdings dürfen diese Kosten nicht den, um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, übersteigen.

(Wiederbeschaffungswert-Restwert=maximale Reparaturkosten)

Kann ich meinen Wildunfall abrechnen?
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