Home » Schadenpilot » HIS – Die geheime Datenbank der Versicherer: Alles, was Versicherungsnehmer wissen müssen
Manch ein Versicherungsnehmer ist überrascht, wenn plötzlich längst vergessene Altschäden im Gutachten zum Abzug des Schadesnersatzes führen. Die Antwort liegt oft im Hinweis- und Informationssystem (HIS), einer Datenbank, die die deutsche Versicherungswirtschaft 1993 eingeführt hat, um Betrug zu bekämpfen und faire Prämien sicherzustellen. Doch was genau steckt hinter dem HIS, und wie können Sie sich davor schützen, im Schadensfall benachteiligt zu werden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Wie das HIS funktioniert, warum es für Versicherer so wichtig ist, und wie es Ihre Schadensregulierung beeinflusst. Wir zeigen Ihnen außerdem, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um sich vor Überraschungen zu schützen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste über HIS: Grundlagen für Versicherungsnehmer
Was ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS)?
Das HIS ist eine zentrale Datenbank, die von der deutschen Versicherungswirtschaft seit 1993 genutzt wird, um Betrugsfälle zu minimieren und Risikobewertungen zu verbessern.
Warum wurde das HIS eingeführt?
Das HIS dient dazu, Versicherungsbetrug zu bekämpfen, Prämien risikogerecht zu kalkulieren und Kosten zu senken. Versicherer nutzen es, um Schadensmuster frühzeitig zu erkennen und doppelte Abrechnungen zu vermeiden. Besonders in der Kfz-Versicherung hilft das HIS, Unregelmäßigkeiten zu identifizieren, z. B. bei:
- Häufigen Schadensmeldungen eines Fahrzeugs
- Verdacht auf Versicherungsbetrug, etwa durch fingierte Unfälle
- Fiktiven Abrechnungen, wenn unklar ist, ob eine Reparatur erfolgt ist
Neben der Betrugsprävention ermöglicht das HIS den Versicherungen, risikoreiche Kunden frühzeitig zu identifizieren und Schadenszahlungen zu optimieren. Dies hilft, unnötige Ausgaben zu vermeiden und Prämien langfristig stabil zu halten.
Wie lange bleiben Daten im HIS gespeichert?
Die Speicherdauer hängt von der Art der Information ab. Im Allgemeinen gelten folgende Fristen:
- Reguläre Speicherfrist: 4 Jahre
- Maximale Speicherdauer: 10 Jahre (bei erneuter Meldung)
Nach Ablauf der Fristen werden die Daten automatisch gelöscht, sofern kein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung besteht.
Tipp: Behalten Sie Ihre Einträge im Blick und fordern Sie regelmäßig eine Selbstauskunft an, um Fehler oder unrechtmäßig gespeicherte Daten rechtzeitig zu entdecken.
Gefährliche Altlasten: Wie alte Unfallschäden Ihre Entschädigung schmälern können
Auch ehrliche Versicherungsnehmer können durch das HIS unerwartete Konsequenzen erfahren – und oft ohne es zu wissen. Stellen Sie sich vor, Sie haben vor zwei Jahren einen Unfallschaden fiktiv abgerechnet und das Fahrzeug anschließend in Eigenregie repariert. Ohne Ihr Wissen bleibt der Schaden im HIS vermerkt. Dann passiert erneut ein Unfall – doch nun wertet die Versicherung den alten, bereits behobenen Schaden als Vorschaden und zieht ihn von der Entschädigung ab. Plötzlich stehen Sie in der Beweispflicht: Wie können Sie nachweisen, dass der Schaden tatsächlich repariert wurde? Welche Unterlagen sind erforderlich? Wie Sie einen solchen Nachweis erbringen können, erklären wir im folgenden Abschnitt.
Konkrete Fallbeispiele zur Veranschaulichung
Beispiel 1: Wildunfall Herr Müller hatte vor fünf Jahren einen Wildunfall und ließ den Schaden fiktiv abrechnen. Die Versicherung zahlte ihm 3.500 €, und er entschied sich für eine Eigenreparatur. Vor Kurzem wurde er in einen neuen Unfall verwickelt. Die Versicherung zog den alten, im HIS gespeicherten Schaden von der aktuellen Entschädigungssumme ab, weil er keinen Nachweis über die Reparatur hatte. Erst nachträglich konnte er mit einer Sachverständigenbestätigung belegen, dass der Wagen tatsächlich instand gesetzt wurde.
Das macht die Folgen von HIS-Einträgen anschaulicher und zeigt, warum eine Reparaturdokumentation so wichtig ist.
Beispiel 2: Hagelschaden Frau Schneider besitzt einen Mittelklassewagen, der vor drei Jahren in einen schweren Hagelsturm geraten ist. Die Dellen am Dach und an der Motorhaube wurden begutachtet, und die Versicherung zahlte ihr eine fiktive Abrechnung in Höhe von 4.200 € aus. Da die Dellen sie optisch nicht störten und der Wagen technisch einwandfrei war, entschied sie sich, das Geld zu behalten und die Reparatur nicht durchführen zu lassen.
Drei Jahre später geriet sie erneut in einen Hagelschauer. Diesmal waren die Schäden deutlich gravierender, sodass sie den Schaden erneut bei der Versicherung meldete. Doch zur Überraschung von Frau Schneider wurde ihre Entschädigung stark gekürzt. Der Grund: Die Versicherung wertete einen Großteil der neuen Dellen als alte Schäden, da der frühere Hagelschaden im HIS vermerkt war.
Nun stand Frau Schneider in der Beweispflicht, dass sich die neuen Dellen vom alten Schaden unterscheiden. Da sie keine Dokumentation oder Reparaturbestätigung für den ersten Hagelschaden hatte, blieb sie auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Erst nach einer nachträglichen Begutachtung durch einen Sachverständigen konnte sie zumindest einen Teil der Entschädigung durchsetzen – jedoch erst nach viel Aufwand und Verzögerung.
Wichtig: Selbst wenn ein Schaden fiktiv abgerechnet wird, sollten Versicherungsnehmer eine detaillierte Fotodokumentation anfertigen oder eine Sachverständigenbescheinigung einholen. So kann im Schadensfall klar nachgewiesen werden, welche Schäden bereits bestanden und welche neu hinzugekommen sind.
Nachweis der Reparatur ohne Rechnungsweitergabe
Ihr Schaden ist behoben, aber Sie möchten der Versicherung keine detaillierte Rechnung vorlegen? Kein Problem! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine fachgerechte Reparatur nachzuweisen, ohne finanzielle Details preiszugeben:
- Reparaturbestätigung durch einen Gutachter: Ein unabhängiger Sachverständiger bestätigt die ordnungsgemäße Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten unter dem erstatteten Betrag liegen.
- Fotodokumentation: Eine lückenlose Dokumentation mit Vorher-Nachher-Bildern macht den Reparaturprozess transparent und nachvollziehbar. Wichtig! Fotografieren Sie Ihr Fahrzeug mit der aktuellen Tageszeitung um den Zeitpunkt der Fotos nachzuweisen.
- Werkstattbericht oder Prüfprotokoll: Eine offizielle Bestätigung einer Fachwerkstatt über die durchgeführten Arbeiten – ohne Preisangaben.
Nachträgliche Sachverständigenprüfung: Falls erforderlich, kann ein erneuter Gutachtertermin nach der Reparatur erfolgen, um den fachgerechten Zustand des Fahrzeugs zu bestätigen.
Möglichkeiten, um HIS-Einträge präventiv zu vermeiden
Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, wie sie verhindern können, dass ein Schaden überhaupt im HIS landet. Hier könnten Tipps helfen, wie:
Direkt nach einem Unfall klären, ob eine Schadensmeldung wirklich notwendig ist – manche kleinere Schäden lassen sich privat oder über eine Werkstattregulierung lösen.
Nicht jeden Schaden melden, wenn er selbst getragen werden kann, um unnötige Einträge zu vermeiden.
Vor der fiktiven Abrechnung überlegen, ob später eine Reparatur nachweisbar sein muss. Falls ja, sollte eine Fotodokumentation angefertigt werden.
Vor Vertragsabschluss bei einer neuen Versicherung fragen, ob das HIS zur Risikoprüfung genutzt wird, um Überraschungen zu vermeiden.
Fazit: HIS als Chance oder Risiko? Das HIS dient der Betrugsbekämpfung, kann aber auch Nachteile für ehrliche Versicherungsnehmer haben. Wichtig ist:
Regelmäßige Selbstauskunft einholen
Reparaturbestätigungen sichern
Im Zweifel professionellen Rat einholen
Wie können Daten im HIS gelöscht werden?
Daten im HIS können unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Dazu müssen alle relevanten Schritte eingehalten werden:
- Selbstauskunft einholen: Fordern Sie eine Selbstauskunft bei der informa HIS GmbH an, um einen Überblick über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten.
- Nachweise bereitstellen: Eine detaillierte Reparaturbestätigung eines Sachverständigen ist erforderlich, um zu belegen, dass ein Vorschaden fachgerecht behoben wurde.
- Schriftlicher Antrag: Verfassen Sie einen Löschungsantrag und senden Sie diesen an: informa HIS GmbH, Abteilung Datenschutz, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden
- Musterbrief nutzen: Nutzen Sie einen Musterbrief für den Löschungsantrag, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind.
Bestätigung einfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Löschung oder eine begründete Ablehnung des Antrags.
Rechtliche Grundlagen und Gerichtsurteil
Das Landgericht Schweinfurt entschied am 12. April 2021 (Az. 23 O 899/20), dass ein Geschädigter Anspruch auf Löschung der im HIS eingetragenen Daten hat, wenn er nach einer fiktiven Abrechnung seines Unfallschadens die vollständige und fachgerechte Reparatur durch eine Reparaturbestätigung eines Sachverständigen nachweist.
Laut Art. 17 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr für den ursprünglichen Zweck erforderlich sind. Die Versicherung ist in diesem Fall verpflichtet, die Löschung der Daten im HIS sowie bei einem beauftragten Prüfdienstleister zu veranlassen.
Fazit: HIS als Chance oder Risiko?
Das HIS dient der Betrugsbekämpfung, kann aber auch Nachteile für ehrliche Versicherungsnehmer haben. Wichtig ist:
- Regelmäßige Selbstauskunft einholen
- Reparaturbestätigungen sichern
- Im Zweifel professionellen Rat einholen
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